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Thema: Arbeitszeugnis

  1. #1
    Premium-User
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    Arbeitszeugnis

    Hallo,

    was darf/muß alles in einem Arbeitszeugnis erwähnt werden?
    Z.B. Fehltage, unbezahlter Urlaub, Elternzeit, Beschäftigungsverbot, Grund zum Ausscheiden, detaillierte Aufgaben, Zeitraum der Anstellung mit Wochenstunden...

    Wie geht man bei einem unbefriedigendem Zeugnis vor?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Gruß, Nici

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo nici,
    ich habe Herrn Hassel eben auf Ihre Frage aufmerksam gemacht. Er wird sich schnellstmöglich darum kümmern.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    132
    Hallo nici,
    Fehltage durch Krankheiten oder unbezahlter Urlaub, Elternzeit oder Beschäftigungsverbot dürfen nur in einem Zeugnis erwähnt werden, wenn sie einen erheblichen Teil des Beschäftigungsverhältnisses ausgemacht haben. Als Faustformel gilt: Wenn nur 50% oder weniger des Beschäftigungsverhältnisses tatsächlich gearbeitet wurde, sind die Fehlzeiten im Zeugnis zu erwähnen. Dies schützt den nächsten Arbeitgeber, der sonst von einer höheren Berufserfahrung ausgehen würde.

    Der Tätigkeitsbereich ist ebenfalls detailliert darzustellen, so dass sich ein Bild von der Arbeitsleitung und dem Kenntnisstand ergibt. Gerade in diesem Bereich spielt heutzutage die Musik und Arbeitnehmer sollten sich hier nicht mit zu wenig zufrieden geben (auch in der Apotheke wird der Tätigkeitsbereich immer mehr reglementiert und zertifiziert). Der Satz "Frau Müller arbeitete im Tätigkeitsbereich einer Apothekerin." reicht heute keinesfalls aus! Also hier möglichst detaillierte Aufschlüsselung. Ein Beispiel: Bei pharmazeutischem nicht approbiertem Personal muss die Beratungsbefugnis nach §20ApBetrO im Zeugnis erwähnt werden.
    Die Wochenstundenzahl muss nicht erwähnt werden. Wenn aber das Arbeitsverhältnis über den gesamten Zeitraum nur in Teilzeit und erheblich unter den tariflichen 40 Stunden ausgeübt wurde, sollte dies im Zeugnis stehen: "...war in meiner Apotheke in Teilzeit/im Rahmen eines Minijobs beschäftigt."

    Wenn das Zeugnis von der Benotung her nicht zufriedenstellend ist, kann man eine Verbesserung im Wege der Zeugnisberichtigung gerichtlich geltend machen.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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  4. #4
    Premium-User
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    Vielen Dank, Herr Hassel!

    Gruß, Nici

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