Hallo Herr Gülsen,

richtig ist, dass Werbungskosten gem. § 9 EStG immer in voller Höhe steuerliche Berücksichtigung finden. Die Werbungskosten werden mit den erzielten Einnahmen verrechnet und mindern somit das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Sind die Werbungskosten insgesamt größer als die Einnahmen, besteht der Vorteil, dass dann ein sog. Verlustvortrag vorgenommen werden kann. Die nicht verrechneten Werbungskosten werden hier in die nächsten Jahre vorgetragen, ggf. kommt auch ein Rücktrag in ein vorangegangenes Jahr in Betracht.

Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG sind seitens des Gesetzgebers in der Abzugsfähigkeit auf € 4.000,-- bzw. ab 2012 auf € 6.000,-- begrenzt. Darüber hinausgehende Beträge finden – anders als bei Werbungskosten – steuerlich also keine Berücksichtigung.

In Ihrem Falle ist dem Pharmaziestudium eine andere Berufsausbildung vorangegangen, wobei für die nachfolgenden Ausführungen unterstellt wird, dass die Ausbildung zum BTA eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung darstellt. In einem solchen Falle handelt es sich bei den durch die weitere Berufsausbildung (= Pharmaziestudium) veranlassten Aufwendungen um Werbungskosten. Eine Einqualifizierung in dem Bereich der Sonderausgaben ist rechtlich falsch. Dies gilt auch für ein Erststudium nach einer abgeschlossenen nicht akademischen Berufsausbildung (BFH vom 18.06.2009, Az.: VI R 14/07).

Sofern die Finanzverwaltung diese Kosten im Steuerbescheid als Sonderausgaben eingerechnet hat und auch noch Kürzungen vorgenommen hat, wäre hier der Weg des Einspruches gegeben.

Ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides bei der Finanzverwaltung eingereicht werden. Maßgeblich ist also das Datum des Einkommensteuerbescheides, um hier noch Rechtschutz zu erlangen.

Sofern die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist und der Steuerberater einen Beratungsfehler begangen hat, müsste dieser den Ihnen entstandenen Nachteil im Wege der Haftung ausgleichen.


Viele Grüße aus Koblenz

Christian Freischlader