Hallo Herr Hassel,
kann man ein Ehrenamt in der Arbeitszeit ausführen, wenn es sich unvermeidlich mit der Arbeitszeit überschneidet, und wenn ja bis zu wie viele Std pro Monat.
Achim
Hallo Herr Hassel,
kann man ein Ehrenamt in der Arbeitszeit ausführen, wenn es sich unvermeidlich mit der Arbeitszeit überschneidet, und wenn ja bis zu wie viele Std pro Monat.
Achim
Hallo,
zunächst einmal wird die Übernahme eines Ehrenamtes als zulässig angesehen, auch wenn es hierdurch zu Überschneidungen mit der Arbeitszeit kommt. Der Arbeitgeber darf dann nicht kündigen. Hintergrund ist, dass es gesellschaftlich ausdrücklich erwünscht ist, dass karitative,künstlerische,religiöse oder sportliche Ehrenämter übernommen werden. Dies ist sogar als Pflicht in der bayerischen Landesverfassung normiert!
Schwierig ist allerdings, hierfür eine monatliche Stundenzahl anzugeben. Hierzu ist gesetzlich nichts normiert. Allerdings entstehen natürlich dann Schwierigkeiten, wenn Ihre Arbeitsleistung durch das Ehrenamt beeinträchtigt wird, z.B. unplanmäßiges Verlassen des Arbeitsplatzes als Apotheker bei ehrenamtlicher Tätigkeit für Feuerwehr/Katastrophenschutz.
Viele Grüße
Martin Hassel
Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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N'Abend Herr Hassel,
es ginge um 15min kurz vor Geschäftsschluss, die ich früher los müsste und das auch nicht regelmäßig, sondern nur mal 5 Termine diesen Sommer.
Gibts diese Regel auch in Hessen?
Achim
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