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Thema: Ruhen des Arbeitslosengeldes

  1. #1
    Premium-User Avatar von sarah
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    Ruhen des Arbeitslosengeldes

    Hallo,

    meine Frage lautet; wenn man arbeitslos ist und einen Job-Angebot hat als Vertretung für einen Monat,
    ruht ja das ALG für diesen Zeitraum! es wird dann im nächsten Monat ausgezahlt.

    Wie sieht es den aus wenn der Vertrag auf 2 Monate oder 3 Monate ( Vertretung ) verlängert wird ruht der Anspruch oder erlöscht es dann?

    Mir wurde nämlich gesagt Max. 6 Wochen und dann müsste man einen neuen Antrag stellen, aber da man ja arbeitslos
    davor war sind keine 12 Monate am Stück gearbeitet worden und soweit ich weis hat man nur Anspruch, wenn man solange gearbeitet hat.

    Ich freue mich schon auf eure Antwort, denn die Dame vom Arbeitsamt hat mir nicht wirklich weiter helfen können!

    Liebe Grüße
    Sarah

  2. #2
    Premium-User
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    Soweit ich weiß, kann der Anspruch nicht erlöschen - ist ja schließlich eine Versicherungsleistung. Ist höchstens möglich, daß man nach gewisser "Ruhezeit" den Antrag neu stellen muß. Die ursprüngliche Bewilligungsdauer wird aber abgegolten, auch wenn in "Teilmengen" - nur die Verlängerung dieses Anspruchs ist abhängig von der Arbeitsdauer dazwischen...

    Grüße
    Fullenixe

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