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Thema: PKA bedienen lassen

  1. #1
    Premium-User
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    PKA bedienen lassen

    Hallo!

    Ich habe 2 Fragen:
    1. Unser Chef verlangt, dass auch die PKA im Handverkauf mitarbeiten. Das ist mir egal, so lange er da ist. Was aber ist, wenn der Chef weg ist, ich also die Verantwortung dafür trage? Was sind die berufsrechtlichen Konsequenzen für den Chef, für mich (angestellter Apotheker) und die PKA's falls der Pharmazierat vorbeischaut?

    2. Hat eine PTA Konsequenzen zu erwarten, wenn kein Apotheker da ist?

    Wo finde ich die gesetzlichen Grundlagen für die oben genannten Fälle?

    Vielen Dank
    Geändert von Maike Noah (06.09.2012 um 12:52 Uhr)

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen,

    schauen Sie bitte auch einmal hier:
    https://www.pharma4u.de/forum/showth...f&goto=newpost

    Zu den rechtlichen Grundlagen wird Dr. Peters sich sicherlich bald bei Ihnen melden.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (06.09.2012 um 12:52 Uhr)
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User
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    Hallo,

    gegen PKA im HV ist nichts einzuwenden, solange sie die Tätigkeiten ausführen, die sie dürfen, z. B. Kosmetik verkaufen. Aber sobald es um Arzneimittel, apothekenpflichtig oder verschreibungspflichtig geht, ist Schluß. Sie als angestellter Apotheker spielen mit Ihrer Approbation! Wenn der Chef nicht da ist und sie die Leitung stellvertretend innehaben, sind Sie dran! Nicht selten werden bei Samstagsrevisionen aus beiden Gründen (PKA im HV, Apotheker nicht da) Apotheken geschlossen!!
    Eine PTA darf nur bei Anwesenheit eines Apothekers arbeiten, nur dann darf ja auch die Apotheke geöffnet sein
    Gesetzlicher Hintergrund in der Apothekenbetriebsordnung

    Grüße

    Fullenixe
    Geändert von Maike Noah (06.09.2012 um 12:52 Uhr)

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