Geändert von Lisa Anna Keller (30.11.2011 um 07:41 Uhr)
Hallo zusammen,
in meinen Augen ist das In-Verkehr-Bríngen eines Produkts als LM, mit einem Wirkstoff der in Deutschland als rx-AM zugelassen ist ein UNDING!!!
Allerdings habe ich das Gefühl, dass die Behörden hier seit dem "RedRice"-Urteil des EU-GH (Monacolin-Kapseln mit Lovastatin als Inhaltstoff, sind als NEM nicht zu beanstanden und damit als LM verkehrsfähig) verunsichert sind.
Ein Kollege der Flughafen-Apotheke in FRM hat mir vor ein paar Tagen versichert, dass sie dort "rechtmäßig" Melatonin 1,5 mg aus Holland als NEM verteiben würden (Handelsname war irgendwas mit "Jet...")
Fragen Sie doch mal offiziell bei Ihrer Behörde nach wie die das sehen...!!!??
Gem. § 2 LFGB (Abs. 2) in Verb. mit Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ist ein Stoff defintiv kein LM mehr, wenn er zweifelsfrei auch ein AM ist!
Beste Grüße
Alexander Ravati
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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Aber das Melatonin wird doch scheinbar nicht in D in Verkehr gebracht wie ich oben zitiert habe?! Und dann ist es doch ok, wenn man es nur für Leute im Ausland quasi zur Verfügung stellt, oder etwa nicht?
Hallo dude,
Das stimmt so nicht ganz. Was ist denn "in Verkehr bringen"? Das ist nicht nur das Verkaufen an sich, sondern auch bereits das Feilbieten oder vorrätig halten!
Ihrem Zitat nach wird die Ware aus Deutschland verschickt und das ist "in Verkehr" bringen!
Beste Grüße
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
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Stimmt, ich hab weniger ans Inverkehrbringen gedacht, nach dem Rechtspassus damit ist es nicht rechtens...aber ansonsten spräche aus meiner Sicht "nichts weiter" (wobei der grund schon ausreicht für ein Verbot) dagegen.
Hallo zusammen,
ich habe noch ein Melatonin Produkt gefunden:
Jet-Ex PZN 6922628
Meine Kollegin hatte es für einen Kunden bestellt.
Das ist doch eigentlich auch nicht ok oder?
Nora
Hallo, genau dieses Jet... meinte ich in meinem obigen Artikel..! ;-)
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