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Thema: Zeit zwischen 3. Stex und Approbation

  1. #1
    Premium-User Avatar von Katrin Hochhard
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    Zeit zwischen 3. Stex und Approbation

    Hallo!

    Ich würde gerne wissen, ob es möglich ist in dieser Zeit in einer Apotheke, zwar noch nicht als approbierter Apotheker, aber einfach als "pharmazeutische Hilfskraft?!" oder "Pharmazeut in der Ausbildung" oder was wäre man in dieser Zeit?! zu arbeiten?

    Es ist mir klar, dass man dann in dieser Zeit noch nicht eigenverantwortlich, sondern immer noch unter Aufsicht des Apothekers arbeiten würde, aber generell dürfte man doch alle pharmazeutischen Tätigkeiten ausführen, oder?

    Müsste man für die Zeit einen speziellen Arbeitsvertrag bekommen oder könnte man einen Arbeitsvertrag bekommen, in dem geregelt ist, dass man sobald die Approbation besitzt als Approbierter angestellt ist und auch vorher schon die gleiche Vergütung bekäme?

    Es wäre nett, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

    Vielen Dank! :-)
    Katrin

  2. #2
    Premium-User
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    Hallo!

    Ich verlinke mal einen Thread, in dem die gleiche Frage besprochen wird: http://www.pharma4u.de/forum/showthr...n-den-H%E4nden

    Meine Meinung: Examen feiern, Freizeit genießen, in Ruhe einen Job suchen. Für alles andere bei der Kammer oder bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes nachfragen, wie das dort beurteilt wird.

    LG
    isoprop

  3. #3
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    Hallo Katrin,

    also ich hab mir von der Kammer M-V bescheinigen lassen, dass ich das 3. Staatsexamen bestanden hab. Man meinte dort, das würde übergangsweise langen, bis das Zeugnis und die Urkunde kommt. Ob es rechtlich ausreichend wäre um schon voll und ganz als Apothekerin tätig zu sein, da hat sich keiner deutlich ausgedrückt.... ;-)

    Liebe Grüße, Katharina

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo,

    die Approbation muss vorliegen, um als Apotheker tätig zu sein. Für die Übergangszeit gibt es verschiedene Vorgehensweisen, je nach Kammerbezirk. Aber man ist eben noch nicht berechtigt, den Apothekerberuf uneingeschränkt auszuüben. Der o.g. Link gibt hierfür weitere Hinweise.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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