Soweit ich weiß, sind Globuli in der Potenz D6 eigentlich D8, da aus chemischer (nicht aus homöopathischer Sicht) die Übrtragung einer D6 Lösung auf Globuli eine weiter Verdünung um den Faktor 100 darstellt!
Soweit ich weiß, sind Globuli in der Potenz D6 eigentlich D8, da aus chemischer (nicht aus homöopathischer Sicht) die Übrtragung einer D6 Lösung auf Globuli eine weiter Verdünung um den Faktor 100 darstellt!
Guten Morgen,
wenn ich es richtig gelesen habe, sind Rx-Stoffe als Homöopathika ab D4 frei.
MfG K.Stock
ab D4 gibts alles ohne Verschreibung bzw. BTMs ab D6, habs mal in nem gesetz oder Verodnung gelesen weiß nur leider nicht mehr wo genau, ind er AMVV nicht...
Doch das steht in der AMVV § 5:
"Von der Verschreibungspflicht sind Arzneimittel ausgenommen, die aus den in der Anlage 1 zu dieser Verordnung genannten Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen nach einer homöopathischen Verfahrenstechnik, insbesondere nach den Regeln des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind oder die aus Mischungen solcher Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen bestehen, wenn die Endkonzentration dieser Arzneimittel im Fertigprodukt die vierte Dezimalpotenz nicht übersteigt. Diese Arzneimittel dürfen auch mit nicht verschreibungspflichtigen Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen gemischt werden."
ok hatte blöderweise in der amvv nach d4 bzw. d6 gesucht...
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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Guten abend,
habe ich jetzt richtig entnommen, dass opium D6 einer verschreibungsplficht unterliegt, da die BtMVV höherrangig ist als die AMVV (wo ja die Regel D4 gilt)??
Aber wer verschreibt denn sowas als normaler Arzt?? Heilpraktiker dürfen doch kein rx verschreiben??
hmm...
Hallo Frau Piehl,
RICHTIG. Für Opium Urtiktur bis D4 benötigt der Patient ein BtM-Rezept, für alle folgenden Potenzierungen nur noch ein "normales" Rp.
Auch wieder richtig. Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen AM verordnen. Das Rezept kann von jedem Arzt mit Vollapprobation ausgestellt werden.
Beste Grüße
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
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JA! und natürlich gibt es homöopathisch arbeitene ÄRZTE!! :-)
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
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Guten Abend,
gerade habe ich eine Packung Opium D4 Globuli von der DHU vorliegen. Status: apothekenpflichtig
Erklärung: D4 Globuli entsprechen einer chemischen Konzentration von D6 (siehe Beitrag Alexandra Braun vom 19.12.2011).
Somit gehören Sie zur ausgenommenen Zubereitung nach Anlage III (BTMG).
Eigentlich sind sie damit ja verschreibungspflichtig nach AMVV Anlage I (Betäubungsmittel, soweit sie Zubereitungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Betäubungsmittelgesetzes sind).
Jetzt kommt aber wieder §5 AMVV zum Tragen:Von der Verschreibungspflicht sind Arzneimittel ausgenommen, die aus den in der Anlage 1 zu dieser Verordnung genannten Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen nach einer homöopathischen Verfahrenstechnik, insbesondere nach den Regeln des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind oder die aus Mischungen solcher Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen bestehen, wenn die Endkonzentration dieser Arzneimittel im Fertigprodukt die vierte Dezimalpotenz nicht übersteigt.
Ganz schön kompliziert. Es steht aber wirlich "apothekenpflichtig" auf der Packung
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