Hallo Matthias,
Zitat Zitat von Matthias Prause Beitrag anzeigen
Dort heißt es in der neuen Fassung von §19:
"Über den Erwerb und die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren zugelassen sind, oder die außerhalb ihrer Zulassung zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, sind zeitlich geordnete Nachweise zu führen."
vielen Dank für den Beitrag. Dann wäre es nach der neuen ApBetrO, wenn Sie denn so in Kraft tritt, klar!

Zu der Frage mit der Haftung: Dr. Cramer (vom LSJV Mainz) hat sich hierzu heute nach seiner Vorlesung geäußert und sagt, dass die Haftung beim Tierarzt liege.
-> Entschuldige Kerstin, ich wollte dir damit nicht zuvorkommen, falls du es selbst schreiben wolltest!

Beste Grüße
Maike Noah