Zum ersten Teil der Frage möchte ich mal auf die Synopse der neue ApoBetrO verweisen.
Dort heißt es in der neuen Fassung von §19:
"Über den Erwerb und die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren zugelassen sind, oder die außerhalb ihrer Zulassung zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, sind zeitlich geordnete Nachweise zu führen."

und in der Erklärung dazu: Mit der Änderung in Absatz 1 Satz 1 wird klargestellt, dass die Vorschrift auch in solchen Fällen Anwendung findet, wenn ein Arzneimittel, das zur Anwendung beim Menschen zugelassen ist, nachweislich bei einem Tier Anwendung finden soll.

Insofern lese ich das so als sei das m.E. schon aktuell als herrschende Rechtsmeinung anzunehmen, dass auch für Humanrzneimittel in diesem Fall eine Doku erfolgen muss.