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Korrektur BTM-Rezept
Liebe community,
soweit ich mich erinnern kann habe ich in den Ravati Seminaren gelernt, dass ich nach BTMVV und Rücksprache mit dem Arzt auf einem BTM Rezept alles ändern darf. (bis auf die Unterschrift) Dieser vermerkt es dann auf seinem Durchschlag und das wars.
Eine neue Kollegin sieht das aber anders.
Hat sich da etwas geändert oder habe ich es falsch in Erinnerung?
Danke
Christoph Stackmann
ps: Leider habe ich hier kein DAtum für das Skript. Es müßte Stand 2012 sein.
Dort heißt es:
• Apotheker kann ein nicht ordnungsgemäß ausgestelltes BtM-Rezept nach
Rücksprache mit dem Arzt komplett selbst korrigieren (Ausnahme: Unterschrift)
Apotheker korrigiert Teil I und II, Arzt korrigiert Teil III
• Falls Änderung oder Rücksprache mit dem Arzt nicht möglich
BtM(ggf. Teilmengen) dürfen in dringendenFällen trotzdem abgegeben werden
Arzt dann unverzüglich benachrichtigen und Korrekturen vornehmen
Im aktuellen Rahmenvertrag heisst es in §6c
Wenn papiergebundene Verordnungen, die einen für die abgebende Person
erkennbaren Irrtum enthalten, unleserlich sind oder § 2 Absatz 1 Nummern 1 bis 7
AMVV bzw. § 9 Absatz 1 Nummern 1 bis 8 BtMVV – unbeschadet der jeweils
anwendbaren Gültigkeitsdauer – nicht vollständig entsprechen und die abgebende
Person nach Rücksprache mit der verschreibenden Person die Angaben korrigiert
oder ergänzt.1
Geändert von Christoph Stackmann (13.03.2025 um 10:59 Uhr)
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