Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Erstattung sonstige Prod. zur Wundbehandlung

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
    Registriert seit
    19.02.2011
    Ort
    Minden
    Beiträge
    624

    Erstattung sonstige Prod. zur Wundbehandlung

    Liebe community,

    ich habe zum Jahresende mal eine Frage zu den sogenannten "sonstigen Produkten zur Wundbehandlung.

    Stand seit Dezember herrscht hier ein ziemliches Durcheinander.
    1. Im Brandneu schreibt der AVWL, dass die Ersatzkassen nun diese sonstigen Produkte zur Wundbehandlung bis zum 2.3.2025 erstatten.

    2. Der GKV-SV betrachtet demgegenüber die Listung im ABDA Artikelstamm als maßgeblich. Dazu muss dieses Produkt als Medizinprodukt in Anlage V der AM-RL gelistet sein (derzeit ist laut AVWL aber gar keines dieser Produkte dort gelistet).

    Wie lest ihr das?
    die Ersatzkassen übernehmen alle sonstigen Produkte zur Wundbehandlung und die anderen Krankenlassen gar keine (da sie nicht als Medizinprodukt in Anlage V gelistet sind).

    Fragen über Fragen zum Jahresende,

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
    Registriert seit
    22.12.2016
    Beiträge
    266
    Hallo Herr Stackmann,

    entschuldigen Sie, dass Ihre Frage zum Jahresende wohl im Urlaubsmodus "verschollen" ist.

    Leider habe ich auch keine andere Information als Sie. Die Kassenärztliche Vereinigung hatte Ihren Mitgliedern wohl auch geraten diese Produkte erstmal nur noch für Patienten der Ersatzkassen zu verordnen.

    Haben Sie inzwischen selbst Licht ins Dunkel gebracht?

    Beste Grüße
    Christina Haamann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •