Liebe community,
ich habe zum Jahresende mal eine Frage zu den sogenannten "sonstigen Produkten zur Wundbehandlung.
Stand seit Dezember herrscht hier ein ziemliches Durcheinander.
1. Im Brandneu schreibt der AVWL, dass die Ersatzkassen nun diese sonstigen Produkte zur Wundbehandlung bis zum 2.3.2025 erstatten.
2. Der GKV-SV betrachtet demgegenüber die Listung im ABDA Artikelstamm als maßgeblich. Dazu muss dieses Produkt als Medizinprodukt in Anlage V der AM-RL gelistet sein (derzeit ist laut AVWL aber gar keines dieser Produkte dort gelistet).
Wie lest ihr das?
die Ersatzkassen übernehmen alle sonstigen Produkte zur Wundbehandlung und die anderen Krankenlassen gar keine (da sie nicht als Medizinprodukt in Anlage V gelistet sind).
Fragen über Fragen zum Jahresende,
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