Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Rivastigmin und Donepezil kombinieren

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    31.03.2013
    Beiträge
    61

    Rivastigmin und Donepezil kombinieren

    Hallo liebes Pharma4U-team, Hallo liebe Kollegen,

    wir haben von einem Arzt eine Verordnung erhalten. Es sind von 2 Acetylcholinesterase-Hemmstoffe verordnet.

    Rivastigmin 4,6mg -Pflaster: 1x morgens kleben
    Donepezil 5mg Tabletten: 0-0-1

    Es hat der Hausarzt verordnet, laut Heim stand dies so im Klinikbericht.

    Ist eine solche Kombination möglich? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.

    Viele Grüße,

    Sebastian Langenhagen

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
    Registriert seit
    15.12.2010
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    1.333
    Hallo Herr Langenhagen,

    was Sie beschreiben nennt man "Pseudo-Doppelmedikation" (mind. 2 Wirkstoffe aus derselben Gruppe/Klasse mit gleichem Wirkmechanismus).
    Wenn Sie die beiden in unseren "MediCheck" eingeben kommt folgender Treffer:

    "Es liegt formal eine Pseudo-Doppelverordnung (unterschiedliche Arzneimittel aus der gleichen Gruppe) vor.
    - Donepezil-HCl 1A Pharma 5mg FTA (Donepezil hydrochlorid)
    - Rivastigmin-1A Pharma 4,6mg/24 Stunden PFT (Rivastigmin)
    Es empfiehlt sich zu prüfen, ob eines der angegebenen Mittel abgesetzt oder modifiziert werden sollte. (Hinweis: Es gibt zahlreiche Beispiele / Fälle für sinnvolle Pseudo-Doppelverordnungen).

    Sie merken: hier drückt sich der Text vorsichtig aus! Das geht grundsätzlich schon - auch hier!
    Aber:
    1. müssen die Wirkung und die NW(!) dann besonders engmaschig kontrolliert werden
    2. es kann Fälle geben, in denen es KEINEN Sinn macht. z.B. bei Opioiden wenn ein "Schwaches" Opioid mit hoher Rezeptor-AFFINITÄT aber sehr niedriger intrinsischer AKTIVITÄT mit einem "starken" Opioid (mit hoher Aktivität aber niedriger Affinität) kombiniert wird und der schwache damit auf geradezu "antagonistische" Weisen das AM mit der Starken Wirkung behindert!
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    31.03.2013
    Beiträge
    61
    Hallo Herr Dr. Ravati,

    vielen lieben Dank für die Antwort. Das Heim hatte geschlafen und ein bereits abgesetztes Medikament (hier Rivastigmin) ebenfalls beim Hausarzt angefordert. Und in der Arztpraxis hat auch niemand näher geprüft.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •