Guten Abend Frau Hochstein,

richtig, nach §11 Apothekengesetz gibt es ein Verbot der Zuweisung (also auch sammeln etc.) von Rezepten durch Ärzte an Apotheken. Das ist ja eh' schwieriger/unmöglich geworden durch das E-Rezept. Bei Palliativpatienten gibt es zwar keine Ausnahme, allerdings steht aus meiner Sicht hier eine schnelle und unkomplizierte Versorgung von Patienten mit starken Schmerzen im Vordergrund!
Unabhängig davon: bestellen können Sie vorab alles, egal durch wen oder wie es bei Ihnen bestellt wird. Nur die Abgabe ist entscheidend, die geht natürlich nicht auf ein Fax, das geht nur im Ausnahmefall (also nicht im Regelfall) durch die streng regulierte Ausnahme in §4 AMVV.

Beste Grüße.