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Thema: Abgabe vorab per Fax

  1. #1
    Premium-User
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    28.04.2014
    Beiträge
    1

    Abgabe vorab per Fax

    Hallo.
    Abgesehen davon, dass es das Zuweisungsverbot gibt:
    es gibt immer mal wieder den Fall, dass Patienten zB Palliativmediziner bitten, dringend benötigte Palliativmedikamente vorab per Fax in der Apotheke ihrer Wahl zu bestellen.
    Wenn das Fax aus der Praxis kommt- ok oder nicht?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    318
    Guten Abend Frau Hochstein,

    richtig, nach §11 Apothekengesetz gibt es ein Verbot der Zuweisung (also auch sammeln etc.) von Rezepten durch Ärzte an Apotheken. Das ist ja eh' schwieriger/unmöglich geworden durch das E-Rezept. Bei Palliativpatienten gibt es zwar keine Ausnahme, allerdings steht aus meiner Sicht hier eine schnelle und unkomplizierte Versorgung von Patienten mit starken Schmerzen im Vordergrund!
    Unabhängig davon: bestellen können Sie vorab alles, egal durch wen oder wie es bei Ihnen bestellt wird. Nur die Abgabe ist entscheidend, die geht natürlich nicht auf ein Fax, das geht nur im Ausnahmefall (also nicht im Regelfall) durch die streng regulierte Ausnahme in §4 AMVV.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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