Hallo,
uns hat sich die Frage gestellt, ob es eine rechtliche Regelung gibt, was mit dem BTM Durchschlag Teil I zu tun ist.
Wir sind immer so vorgegangen: hinten auf dem Durschlag hat der Apotheker unterschrieben und es wurde ein Apothekenstempel aufgebracht. Ist das so überhaupt rechtlich notwendig oder ist es freigestellt, wie man sich in der Apotheke organisiert?
Vielen Dank schonmal im voraus für Antworten!
Mit freundlichen Grüßen,
Ilka Grünewald
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