Hallo Frau Prietz,

ich möchte zu den Ausführungen von Herrn Frohn noch darauf hinweisen, dass Sie gem. § 67 Abs. 5 AMG vor Aufnahme der Herstellung, die für Sie zuständige Behörde (je nach Bundesland unterschiedlich) zu informieren haben.
Auch müssen Sie zuvor eine entsprechende Haftpflicht-Versicherung (Deckungsvorsorge gem. § 94 AMG) abschließen. Ihre Betriebshaftpflicht reicht da nicht aus. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, würden Sie eine Straftat begehen.
Nun müssen Sie noch überlegen, ob sich die Herstellung dieser AM noch lohnt. Die spontane Herstellung solcher Tees dürfte billiger sein, als eine zusätzliche Versicherung von geschätzt 200,- € pro Jahr oder mehr.

Viele Grüße aus dem Rheinland

H.-U. Thielmann