Hallo,
ich wollte zum Verständnis noch einmal nachfragen: Wenn ich in der Apotheke z.B. eine Teemischung anhand einer Standardzulassung herstellen möchte, brauche ich ja keine Herstellungserlaubnis.
Aber eine Anzeigepflicht besteht ja.
Heißt es, dass ich jede Herstellung somit beim BfArM anzeigen muss? Eine Defektur wäre es ja nicht, da ich keine Verschreibungen vorliegen habe.
Vielen Dank!
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