Hallo Frau Herrmann,

welche Angaben auf der ärztlichen Verordnung eines Betäubungsmittels grundsätzlich zu finden sein müssen, ist § 9 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BTMVV) zu entnehmen. Es muss meinem Verständnis nach aus der Verordnung hervorgehen, wieviel Milligramm des Betäubungsmittels insgesamt enthalten sind und wie hoch die Verordnungsmenge ist. Die Gebrauchsanweisung muss die Einzel- und Tagesgabe beinhalten, idealerweise mit einem Bezug zum enthaltenen Wirkstoff. Beispiel: 3 mal täglich 1 Sprühstoß; 1 Sprühstoß enthält x mg Delta-9-THC.

Auf der Firmenseite finden Sie im Fachkreisbereich (Doccheck-Login nötig) Informationen zur Herstellung und zur Verordnung von Cannaxan.

Bei der Taxation kann ich ihnen leider nicht weiterhelfen. Vielleicht kann die Frage in das Taxationsforum geschoben werden oder Sie fragen bei Ihrem zuständigen Landesapothekerverband nach.

Viele Grüße
Stefanie Melhorn