Hallo Herr Sobieraj,

es wird vermutlich daran liegen, dass sich die Berechnung von Cannabiszubereitungen (inkl. der unverarbeiteten Blüten) inzwischen (2021) geändert hat und Sie nicht mehr wie früher 100% Aufschlag berechnen dürfen. Die Berechnungsregeln finden Sie in der Anlage 10 zur Hilfstaxe.

Für die ersten 15g dürfen Sie tatsächlich 9,52€/g berechnen, danach wird der Preis pro Gramm deutlich geringer.
Vermutlich kommen Sie beim Berechnen nach dieser Formel dann auf den niedrigeren Preis der anderen Apotheken.

Beste Grüße
Christina Haamann