Hallo Frau Noah,

ist zwar schon ein alter Thread, aber meine Frage passt genau hierher.

Ich hatte die Tage einen Kunden mit einem Privat-Rezept über Cannabis-Blüten (unverarbeitet). Diese musste ich direkt beim Hersteller beziehen.
Ich habe den Preis, so wie es sein soll (EK+100%+MwSt.), berechnet und kam dabei auf 22,61€/g (EK 9,50€/g)
Daraufhin beschwerte sich der Kunde, warum wir denn so teuer sind, er würde sonst deutlich weniger bezahlen.

Da hab ich recherchiert und herausgefunden, dass es teilweise für den halben Preis angeboten wird.
Ist es erlaubt, so extrem gegen die Arzneimittelpreisspannen-Verordnung zu verstoßen?
Dass die Konkurrenz es so günstig eingekauft hat, kann m.E. auch nicht sein, denn sie haben mir die Preisstaffel geschickt.

Ich kann natürlich den Ärger des Kunden nachvollziehen und hatte tatsächlich überlegt vom Preis abzuweichen, da der Rohertrag bei dem Preis natürlich üppig ist.

Grüße,
Sascha Sobieraj