Nein Herr Hoppen,
solchen Passus habe ich in den BOen nicht gefunden.
Wie so oft: der Apotheker sollte dies wissen und beachten. Es gilt das uralte Urteil, fertig. Wer das nicht beachtet, macht etwas falsch.
Jedwedem Arzt ist es nicht untersagt, solche Verordnungen auszustellen. Ich darf Ihnen ja auch ein rezeptpflichtiges AM auf ein Blatt Papier aufschreiben. Es gibt kein Verbot, welches mir dies verbietet. Gem. AMVV ist es dem Apotheker aber verboten, solche Rezepte zu beliefern.
So oder ähnlich prüfe ich dies auch ab und an im 3. Stex.

Viele Grüße
H.-U. Thielmann