Eine solche Liste gibt es nicht, da es ja auch um den rechtlichen Status der Mischung geht. So sind Arzneimittel ausgenommen. Darüber hinaus gibt es es weitere Ausnahmen, die tw. wiederum von Konzentrationen abhängig sind. So ist bis 12% die Abgabe von Wasserstoffperoxid ohne UFI möglich.
Alles in allem ergibt sich für die Praxis der Tipp, eher ein ganzes Originalgebinde abzugeben und den Käufer zu bitten, selber zu verdünnen. Das wäre dann eine innerbetriebliche Verdünnung, die dann keiner UFI bedarf. Die Organisation der Verdünnung etc. wäre abzuklären.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
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