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Thema: Faxe

  1. #1
    Premium-User
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    34

    Faxe

    Darf die Apotheke immer noch Arztfaxe beliefern bzw per Bote liefern Das Orginal wird meist am nächsten Tag nachgeliefertWie sieht ZBsp mit Zopiclon/ Zolpidem aus?
    Fax wurde zum Ende der Sprechstd am Freitag gegen 12 Uhr geschickt
    Orginal kommt dann erst Montag

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Frau Major,

    in § 4 AMVV heißt es:
    Erlaubt die Anwendung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels keinen Aufschub, kann die verschreibende Person den Apotheker in geeigneter Weise, insbesondere fernmündlich, über die Verschreibung und deren Inhalt unterrichten. Der Apotheker hat sich über die Identität der verschreibenden Person Gewissheit zu verschaffen. Die verschreibende Person hat dem Apotheker die Verschreibung in schriftlicher oder elektronischer Form unverzüglich nachzureichen.
    Fernmündlich bedeutet, dass es grundsätzlich auch per Fax geht, aber nur im absoluten Ausnahmefall. Dann könnte das Arzneimittel auch über einen Boten der Apotheke ausgeliefert werden. Egal um welches Arzneimittel es sich handelt: so etwas regelmäßig in der "Dauerschleife" zu beliefern, geht nicht und könnte als Abgabe eines Rx ohne gültige Verordnung = Straftat ausgelegt werden.

    Außerdem gilt § 17 ApBetrO: Wenn Zopiclon etc. z.B. einmal wöchentlich für immer die gleiche Person verschrieben wird, könnte eine Arzneimittelmissbrauch angenommen werden, dem Sie in geeigneter Weise entgegen treten müssen.

    Beste Grüße.
    Geändert von Lars Frohn (18.06.2021 um 16:45 Uhr)
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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