Hallo mosteinbeck,

maßgeblich ist hier die Arzneimittel-Richtlinie, Anlage III: Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse.. Danach ist Otobacid für alle GKV Versicherten vom Leistungskatalog ausgeschlossen. Antibiotika und Corticosteroide auch in fixer Kombination untereinander (Fluocinolon + Ciprofloxacin: Infectociprocort®) zur lokalen Anwendung bei Entzündungen des äußeren Gehörganges dürfen aber zu Lasten der GKV verordnet werden, sowohl für Kinder als auch für Erwachsene!

Beste Grüße.