Hallo!
Ich habe einige Fragen zur Abrechnung der Pneumovax Impfdosen,
die vom Großhandel ausgeliefert werden,
ursprünglich aber aus Japan stammen:
Es handelt sich ja nicht um einen „klassischen“ Einzelimport
und es sind nur einzelne Impfdosen, die ab Mai eine PZN im Preis-
und Produktverzeichnis erhalten sollen.
Meine konkreten Fragen:
-Ist eine Abrechnung auf Sprechstundenbedarf möglich (z.B. 8x1St)
-Oder muss personenbezogen verordnet werden? (Gibt es da bei
einzelnen Kassen Einschränkungen?)
-Ist eine Abrechnung erst im Mai möglich, oder kann man die PZN
schon vorher handschriftlich aufbringen?
Schon mal Danke für die Hilfe.
Frohe Ostern und viele Grüße
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