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Thema: Pneumovax NP (Japan) Abrechnung?

  1. #1
    Premium-User
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    Frage Pneumovax NP (Japan) Abrechnung?

    Hallo!

    Ich habe einige Fragen zur Abrechnung der Pneumovax Impfdosen,
    die vom Großhandel ausgeliefert werden,
    ursprünglich aber aus Japan stammen:

    Es handelt sich ja nicht um einen „klassischen“ Einzelimport
    und es sind nur einzelne Impfdosen, die ab Mai eine PZN im Preis-
    und Produktverzeichnis erhalten sollen.

    Meine konkreten Fragen:
    -Ist eine Abrechnung auf Sprechstundenbedarf möglich (z.B. 8x1St)
    -Oder muss personenbezogen verordnet werden? (Gibt es da bei
    einzelnen Kassen Einschränkungen?)
    -Ist eine Abrechnung erst im Mai möglich, oder kann man die PZN
    schon vorher handschriftlich aufbringen?

    Schon mal Danke für die Hilfe.
    Frohe Ostern und viele Grüße

  2. #2
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Guten Morgen,

    der AVWL schreibt dazu: "Zum 01.05.2020 wird der Impfstoff mit der PZN 16653218 ebenso wie Abrechnungsmodalitäten sowohl für den Sprechstundenbedarf als auch für die Einzelverordnung in Ihrer Software hinterlegt sein. Bitte beachten Sie, dass die Verordnungen einen Monat gültig sind. Das bedeutet, dass Verordnungen mit Ausstellungsdatum 4. April bis spätestens 4. Mai abgerechnet sein müssen."

    Insofern kann ich zu Frage 1 sagen, dass eine Abrechnung als Sprechstundenbedarf möglich sein wird.

    Und weiter:
    "Alternativ können die Rezepte nur mit dem Sonderkennzeichen (PZN) 09999005 für verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Pharmazentralnummer entsprechend der Technischen Anlage 1 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V bedruckt und abgerechnet werden."

    Hier wünsche ich mir durchaus auch eine Klärung. In einem anderen Forum las ich, dass es in der Vergangenheit schon Abstimmungsprobleme gab.
    Also eine Frage an die Foren--Manager: ist das retax- sicher?
    Wir haben uns erstmal darauf geeinigt, erst im Mai zu bedrucken.
    Gruß und frohe Ostern,
    Christoph Stackmann

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    322
    Guten Morgen Herr Stackmann,

    absolut retaxsicher ist nur, wenn sie mit der Abrechnung der Rezepte bis Mai warten, da dann die PZN in der Taxe und der Preis in den Lieferverträgen abgebildet ist.
    Wenn ihr Verband aber sagt, dass sie vorher schon mit dem Sonderkennzeichen 09999005 abrechnen können, müssten sie beim Verband nachfragen, wie retaxsicher das ist. Vielleicht hat er ja dazu eine Stellungnahme von der GKV. Eine solche ist mir allerdings nicht bekannt.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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