Guten Tag,
ich würde unseren Kunden gerne Desinfektionsmittel anbieten können. Da wir jedoch bisher nur Ethanol (und kein 2Propanol) geliefert bekommen haben, können wir ausschließlich Desinfektionsmittel herstellen, die unter die zweite Allgemeinverfügung vom 20.03 fallen würden und somit - wenn ich es richtig verstanden haben sollte - ausschließlich von meinen Mitarbeitern verwendet und an "Berufsverwender" abgegeben werden dürfen. Muss ich jetzt aktiv jede einzelne Formulierung ,die ich herstellen möchte, beim BfR und der BAuA melden, wenn ich meinen Kunden ethanolhaltige Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen möchte? Das erscheint mir unnötig kompliziert in Anbetracht der aktuellen Lage.
Viele Grüße
Maik Rassau
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