Guten Morgen Maconja,

ich würde das aus Gründen der Arzneimittelsicherheit nicht machen. Die Dosierungsgenauigkeit ist beim zerteilen von nicht teilbaren bzw. nicht viertelbaren Tabletten nicht gewährleistet und die Tabletten können auch zerbröseln etc.. Ich denke auch, dass Sie das rechtlich gesehen ablehen dürfen, aber vielleicht gibt es hier noch eine Meinung des Rechtsexperten dazu.

Können Sie der Ärztin als Alternative vorschlagen, dass Sie eine Rezeptur anfertigen? Amitriptylintropfen können z.B. auf Grundlage von Konserviertem Wasser DAC hergestellt werden. Sehen Sie doch einmal in den Rezepturhinweis des DAC/NRF zu Amitriptylinhydrochlorid.

Beste Grüße
Christina Herrmann