Hallo,
anfang diesen Jahres waren ja vermehrt Anfragen bezüglich der als Nahrungsergänzungsmittel deklarierten Cannabidiol-Produkte die auf dem Markt waren. Mittlerweile sind diese ja wieder weitestgehend zurückgenommen worden, wiel diese nicht als novel food zugelassen waren.
Daher meine generelle Frage welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Stoff der auch in der AMVV Anlage 1 aufgeführt ist, plötzlich als Lebensmittel zugelassen werden kann? Weil, ist der rechtliche Status, nämlich dass es sich um einen verschreibungspflichtigen Stoff handelt nicht damit geklärt, dass er in der AMVV steht geklärt?
Beste Grüße
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