Guten Tag, ich habe nun eine Retaxation für eine Rezeptur erhalten, weil ich nur die erforderliche Menge Arzneistoff abrechnen darf und nicht die bestellte Menge, obwohl die Substanz nicht in der Hilfstaxe gelistet ist. Den Rest darf ich jetzt verwerfen. Für die Zukunft ergibt sich für mich die Frage, ob ich verpflichtet bin, Rezepturen anzufertigen, wo im Voraus klar ist, dass ich den Einkaufspreis nicht erstattet bekomme?
Bin dankbar für jeden Hinweis,
Th. Waldburger
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