Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Bedruckung eines Sprechstundenbedarfrezeptes.
Ein Arzt hat bei mir in der Apotheke im Monat September Medikamente für den Sprechstundenbedarf bestellt. Nun hat er im September versäumt das entsprechende Rezept auszustellen. Nach Anmahnung meinerseits, hat er mir nun das entsprechende Rezept ausgestellt, jedoch mit dem Ausstellungsdatum Oktober. Meine Frage ist nun, kann ich dieses Rezept überhaupt ohne Risiko der Retaxation aufgrund eines Formalschadens zu Lasten der Krankenkasse abrechnen? Muss ich eine Anmerkung auf dem Rezept dokumentieren? Gibt es im Bereich Sprechstundenbedarf irgendwelche Ausnahmeregelungen oder ähnliche Fristen für solch einen Fall?
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
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