Hallo Frau Köster,
ja, die Dokumentation läuft hier genauso wie bei Verschreibungen. Hierzu der Text aus der ApoBetro unter $1a (8) Begriffsbestimmungen: "Rezepturarzneimittel ist ein Arzneimittel, das in der Apotheke im Einzelfall auf Grund einer Verschreibung oder auf sonstige Anforderung einer einzelnen Person und nicht im Voraus hergestellt wird."
Und weiteres zu Rezepturen steht ja dann im §7 der ApoBetro. U.a. auch, dass man im Falle der Anforderung durch einen Kunden, den Namen des Kunden dokumentieren muss....
Ich hoffe das beantwortet Ihre Frage!
Beste Grüße,
Christina Herrmann
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