Zum Thema Videoüberwachung:
Nach bestehendem (nationalen) Datenschutz-Recht, hätte man bei aufzeichnender Videoüberwachung bereits einiges unternehmen müssen um datenschutzrechtlich auf der Höhe zu sein. Videoüberwachung ohne Aufzeichnung wurde (bei einem Seminar 2014) als "Verlängertes" Auge eingestuft und brauchte keine Folgeabschätzung. Ich hoffe sehr, dass dies weiterhin so ausgelegt wird.
Der LAV-Niedersachsen hat im internen Bereich eine nützliche Vorlage zur Folgeabschätzung bei aufzeichnender Videoüberwachung zur Verfügung gestellt.
Ich hoffe, das hilft Ihnen!