Hallo zusammen!
Gibt es einen Gesetzestext der besagt wie lange im voraus Injektionslösungen aufgezogen werden können? Ich weiss, das es im Klinikbereich meist von einer Stunde die Rede ist... Steht das auch irgendwo?
Oder gillt hier "unmittelbar", dh. der Aufziehende trägt die Verantwortung?
Vielen Dank!
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