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Thema: Aufziehen von Injektionen durch den Pflegedienst

  1. #1
    Premium-User Avatar von Ingo Müller
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    Beitrag Aufziehen von Injektionen durch den Pflegedienst

    Hallo zusammen!

    Gibt es einen Gesetzestext der besagt wie lange im voraus Injektionslösungen aufgezogen werden können? Ich weiss, das es im Klinikbereich meist von einer Stunde die Rede ist... Steht das auch irgendwo?
    Oder gillt hier "unmittelbar", dh. der Aufziehende trägt die Verantwortung?

    Vielen Dank!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    nein, einen Gesetzestext gibt es nicht. Das ganze richtet sich nach Fachinfo.
    Wenn dort (wie meistens) keine genauen Angaben zu finden sind, dann schaut man halt in Empfehlungen / Leitlinien nach...
    1 h liest man oft als allgemeine "Richtschnur" ist - fachlich gesehen- aber für jeden Einzelfall zu prüfen. Bei fehlender Literatur-Info empfehle ich hierzu einen Anruf / Mail in der MedWiss-Abteilung des PU
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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