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Thema: DSGVO ab Mai

  1. #1
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    DSGVO ab Mai

    Hallo,
    wie wäre ein neues Forum zum Datenschutz?
    Ich denke, ich bin nicht die einzige mit dutzenden von Fragen...

    Ich bin im Moment dabei, mein Verfahrensverzeichnis umzuwandeln in das "Verzeichnis der Verarbeitungstätitigkeiten" und wüsste gerne, ob jmd schon Erfahrungen mit dem Programm vom Privacysoft vom DAV/VSA hat?

  2. #2
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo,

    an so einem Forum/Thread wäre ich ebenfalls interessiert. Es gibt zu dem Thema DSGVO mehr Fragen als Antworten.

    Zum Beispiel ist die Frage unbeantwortet, ob man denn nun einen Datenschutzbeauftragen braucht/haben muß.
    Einerseits heißt es, dass man bei <11 Mitarbeitern davon ausgenommen ist; andererseits arbeiten wir mit Gesundheitsdaten. Dort ist aber nicht definiert, ob wir denn nun eine "umfangeiche Verarbeitung sensibler Daten" vornehmen. Wenn ja, dann wäre ein Datenschutzbeauftragter in jedem Fall Pflicht.
    Also: Fragen über Fragen...

    Als Leitfaden wurde zwar genannt:
    1) Transparenzpflichten irgendwie einhalten
    2) Betroffenenrechte einhalten (auch irgendwie)
    3) Datenpannen vermeiden (immer eine gute Idee)
    4) Meldung der Bestellung eines Datenschutzbeauftragen (wenn erforderlich)

    Alte Einwilligungen (z.B. Kundenkarten) sind weiterhin gültig
    Privates nicht betroffen (eine "private" Geburtstagskarte ist wohl ok)
    Geändert von Christoph Stackmann (25.03.2018 um 11:00 Uhr)

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    das ist eine SEHR gute und aktuelle Idee :-)

    Wir werden einen Experten suchen und bald ein Forum hierzu eröffnen.

    Mit besten Grüßen
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  4. #4
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    Re: Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten

    So wie ich das verstanden habe, braucht man unter 11Mitarbeitern keinen Datenschutzbeauftragten, ABER dafür übernimmt der Inhaber dann die Aufgaben des nicht vorhandenen Datenschutzbeauftragten - also auch nix gewonnen

  5. #5
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Frau Heider,

    der DSB genießt besonderen Kündigungsschutz. Insofern ist schon etwas gewonnen, wenn der Chef es selbst macht. Und der Eigentümer ist letztendlich auch für verantwortlich bzw. haftbar. Ok, das ist er ja sowieso. Ein externer DSB kann evtl auch in Haftung genommen werden, glaube ich. Ein interner DSB nicht.
    hat beides sein Für und Wider....

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