ich habe eine Rezeptur mit o.g. Substanzen und die Ärztin besteht auf die Herstellung. Da wir uns uneinsichtig zeigen, verweist diese auf Nachbarapotheken, die es ohne viel Hinterfragen herstellen würden.
von solch unangenehmen Situationen hört man leider immer wieder.
Solange Sie Bedenken haben, die Rezeptur herzustellen, dürfen Sie sie auch nicht herstellen (§ 7 Abs. 1 Satz 3 ApBetrO).
Die anderen Apotheken dürften eine solche Rezeptur wegen eigentlich gleicher Bedenken, ebenfalls nicht herstellen.
Sie sollten einerseits Ihre Aufsichtsbehörde informieren und den Unsinn vorbringen. Gute Chancen haben Sie evtl. auch, wenn Sie das Verhalten der Ärztin mit vernünftiger Begründung direkt der zuständigen Ärztekammer schildern.
Bei uns in NRW sind Ärzte- und Apothekerkammern seit einiger Zeit sehr interessiert, beide Professionen einander näherzubringen.
An dieser Stelle nochmals: Die Apotheker sind nicht die Erfüllungsgehilfen uneinsichtiger Ärzte.
Bleiben Sie standhaft.
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