Hallo emil,

hier werfen sie 2 Dinge in einen Topf:
- Von Fertigarzneimitteln dürfen sie keine Anbrüche lagern, auf der anderen Seite müssen sie wirtschaftlich abrechnen. In einem solchen Fall wird von der Kasse meist akzeptiert, dass die gesamte Packung abgerechnet wird.
- Sie haben als Beispiele aber Rezeptursubstanzen aufgeführt, die keinen Hilfstaxenpreis haben. Hier "erwartet" die Krankenkasse, dass diese wirtschaftlich, also nur in der erforderlichen Menge, abgerechnet werden, und der ggf. verbleibenden Rest gemäß der Haltbarkeit weiter verwendet wird. Ob die Substanz nun regelmäßig bei ihnen gebraucht wird oder nicht, ist der Kasse dabei relativ egal. In diesem Fall kann es also schon vorkommen, dass sie den Rest irgendwann wegwerfen müssen ohne dass ihnen das jemand vergütet.

MfG
Elke Schröder