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Thema: Kostenloses Verblistern

  1. #1
    Premium-User
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    Kostenloses Verblistern

    Hallo zusammen,

    ist es verboten, Verblistern als apothekenübliche Dienstleistung kostenlos anzubieten? Widerspricht dies dem HWG oder dem unlauteren Wettbewerb nach Definition der Berufsordnung?

    Vielen Dank im Voraus

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo.
    Sowohl als auch. Viele Kammern haben Ihre Berufsordnung dementsprechend geändert. Ich kenne nicht jede Berufsordnung, sicher weiß ich es von der Kammer des Saarlandes und BW. (Einfach mal in der BO Ihrer Kammer schauen). Laut BO ist im Wettbewerb nicht erlaubt: „Kostenlose oder im Verhältnis zum marktgerechten Preis gegen sehr geringfügiges Entgelt gewährte Abgabe und/oder kostenloses oder im Verhältnis zum marktgerechten Preis gegen sehr geringfügiges Entgelt gewährtes Verblistern oder Stellen von Arzneimitteln“. Als marktgerechter Preis gilt ein Honorar von circa 1,50 Euro pro Wochenblister pro Patient. Das kostenlose oder auch fast kostenlose Verblistern/Stellen verstößt gegen die Preisbindungsvorschrift des § 78 AMG. Diese Regelung dient der gesetzlichen Absicherung eines einheitlichen Apothekenabgabepreises. Durch Preisnachlässe beim Verblistern könnte ein Preiswettbewerb der Apotheken durch Zuwendungen oder Werbegaben entstehen. Doch das Heilmittelwerbegesetz untersagt in § 7 Zuwendungen für Arzneimittel, soweit sie entgegen den Preisvorschriften gewährt werden, die aufgrund des Arzneimittelgesetzes gelten.
    Das patientenindividuelle Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln ist seit Juni 2012 umfassend in der Apothekenbetriebsordnung geregelt. Die hohen gesetzlichen Anforderungen (§34) führen dazu, dass das patientenindividuelle Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln mit erheblichen Kosten für die Apotheke verbunden ist. Wird das patientenindividuelle Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln kostenlos oder im Verhältnis zum marktgerechten Preis gegen sehr geringfügiges Entgelt angeboten, handelt es sich um eine nicht zulässige Zuwendung.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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