Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Enlassungsrezepte aus dem Krankenhaus

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
    Registriert seit
    19.02.2011
    Ort
    Minden
    Beiträge
    624

    Frage Enlassungsrezepte aus dem Krankenhaus

    Hallo zusammen,

    nun ist es (endlich?) da, das Entlassungsrezept.
    Und gleich ein paar Fragen dazu:
    - "BTM- und T-Rezepte werden nicht speziell gekennzeichnet", das bedeutet, ein klassischen rosa Muster 16 Rezept? Es ist ja nur am Faktor 4 im Statuseld zu erkennen, dasss es ein Entlassungsrezept ist. Wie soll ich das ohne Durchschlag in der BTM- Kartei vermerken und abheften?

    - "In die Apothekenverträge sind spezifische Regelungen zum Entlassungsmanagement bisher nicht implementiert". Das bedeutet, ja was eigentlich?

    Wer weiß da schon Genaueres?

    Danke und schöne Woche,
    C. Stackmann

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    322
    Hallo Herr Stackmann,
    ich glaube, da haben sie was missverstanden. Die normalen Muster 16 Rezepte werden als Entlassungsrezept gekennzeichnet. Für BTM und T-Rezepte gibt es so etwas nicht, hier ist dies nur an dem Faktor 4 erkennbar. Es gelten aber alle Vorschriften des BtMG und der BtMVV, d.h. in meinen Augen, dass hier auch die entsprechenden BtM Formulare verwendet werden. Die Kennzeichnung benötigen sie, weil diese Rezepte nur 3 Werktage gültig sind.
    siehe auch
    https://www.deutschesapothekenportal...5bnews%5d=3520

    Schöne Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
    Registriert seit
    19.02.2011
    Ort
    Minden
    Beiträge
    624
    Hallo Frau Schröder,

    vielen Dank.
    Eben dieser Post des DAP hat mich ja irritiert.

    Also ist die "4" das Ausschlaggebende. Gilt der Sonnabend eigentlich als Werktag?

  4. #4
    Premium-User
    Registriert seit
    05.08.2012
    Beiträge
    20
    Der Samstag zählt als Werktag mit.
    Beil Verbandsstoffen und Hilfsmittel zählt (so wie ich es verstanden habe) auch der Sonntag mit da diese Rezepte 7 Kalendertage gültig sind
    In der DAZ gabs dazu auch nochmal eine gute Zusammenfassung.

    https://www.deutsche-apotheker-zeitu...wissen-muessen

    Wird wohl ein ziemlicher Aufwand für uns werden...
    zumal ja kaum eine Apotheke N1 Packungen am Lager hat.

  5. #5
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
    Registriert seit
    19.02.2011
    Ort
    Minden
    Beiträge
    624
    Hallo Herr Otto,

    ich freue mich auch schon. Wir werden also wieder improvisieren dürfen, damit das funktioniert.
    Allerdings sdarf ich ja kleinere Packungen als N1 abgeben. Mal sehen. Für HiMi verstehe ich das so, dass ich für sieben Tage den Bedarf mitgeben darf.
    Und wenn es keine 7er Packung gibt, dann auch größere. Diese müssen aber genehmigt werden?

  6. #6
    Premium-User
    Registriert seit
    05.08.2012
    Beiträge
    20
    Hallo

    also ich denke, dass der Bedarf bei HiMi schon vom Arzt verordnet wird, da wir ja nicht genau wissen können was der genaue Bedarf für 7 Tage ist.

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •