Hallo,
entschuldigung, weil die Antwort so lange auf sich warten ließ. Zuerst einmal sollten Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nachschauen, ob der BRTV für das Praktikum anzuwenden ist. Nach § 11 BRTV erhält ein Arbeitnehmer für jeden Monat der Beschäftigung 1/12 des Jahresurlaubes, Dabei sind Bruchteile, die mindestens 0,5 ergeben aufzurunden. § 11 Nr. 6 BRTV regelt, dass bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber die Wünsche der Mitarbeiter zu berücksichtigen sind, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter, die unter sozialen Gesichtsunkten den Vorrang haben, entgegenstehen. Ich würde den Urlaub noch einmal schriftlich beantragen mit der Bitte etwaige Ablehnungsgründe gem. BRTV darzulegen.
§ 3 des BRTV regelt, dass sich die wöchentliche Arbeitszeit um die an den Feiertagen ausgefallene Arbeitszeit verkürzt. Hätten Sie an einem Feiertag 9 Stunden arbeiten müssen, so sind Ihnen diese gut zu schreiben.
Freundliche Grüße
Martin Hassel
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