Guten Tag,
hiermit möchte ich die Beobachtung einer befreundeten Apothekerin weiterleiten.
Ein Tattoo- und Piercingstudio stellt im Schaufenster eine Packung Tyrosur-Gel aus. Da dies ein apothekenpflichtiges Arzneimittel ist, haben wir uns die Frage gestellt, ob dies rechtens ist. Es ist lediglich die Packung ausgestellt, ohne weiteren Werbetext.
Auf Anfrage beim Inhaber des Studios sagte dieser, dass die Packung leer sei und sie das Produkt auch nicht verkaufen würden.
Aus dem Heilmittelwerbegesetz konnten wir bis jetzt nichts eindeutiges herauslesen...
Vielleicht kann uns jemand die Frage beantworten?
Vielen Dank schon im Voraus!
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