Wenn es sich um einer Berufsjäger gibt, ist eine Abgabe unproblematisch. Ansonsten ist eine Abgabe - da der "normale" Jäger (juristisch) Endverbraucher ist, nicht zulässig. Ob und inwieweit die Wildpflege einen anderweitigen Charakter hat, ist für die Apotheke unmöglich zu prüfen, da man ja höchstens die Vorlage entsprechender Nachweise zur Jagdausübungsberechtigung verlangen kann. Diese sagen aber nun nicht aus, ob überhaupt eine Jagd ausgeübt wird.
Sofern die abgabefähigen Konzentrationen nicht ausreichen (mehrfache Anwendung, Mengenerhöhung, etc.) muss das ggf. vom Präparator ausgeführt werden.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
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