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Hallo, es ist korrekt, dassH2O2 30% nur noch für die gewerbliche Nutzung abgegeben werden kann und sollte dokumentiert werden. Es gehörte aber auch schon vorher zu den zu dokumentierenden Stoffen. (Sprengstoff und Drogensynthese...)
Es darf nur noch für die private Nutzung bis 12% abgegeben werden, aber hier besteht ja grundsätzlich kein Kontrahierungszwang...
https://www.abda.de/themen/apotheke/...n-chemikalien/
Grüße
pharmafab
Geändert von pharmafab (03.04.2017 um 14:15 Uhr)
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