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Auch, wenn ich jetzt sehr spät dran bin, mit meiner Antwort, weil ich Problem erst gerade gelesen habe, dennoch ein Kommentar von mir. So, wie Sie es entschieden haben, ist es genau richtig, Herr Bellmann.
Solange der Apotheker Bedenken hat und diese nicht ausgeräumt sind, darf der Apotheker das AM gem. § 7 ApBetrO nicht herstellen.
Immer wieder hört man in der Praxis, dass sich Apotheker oder Apothekenpersonal vom Arzt regelrecht weich haben klopfen lassen.
Die Apotheker/-innen sind nicht die braven Erfüllungsgehilfen der Ärzteschaft!!!
Beste Grüße
H.-U. Thielmann
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