Hallo Frau Weiß,
Zitat Zitat von Elisabeth Weiß Beitrag anzeigen
wirklich alles außer der Unterschrift des Arztes? Ich dachte das Datum auf dem Rezept, sollte dieses fehlen, darf auch nur vom Arzt ergänzt werden oder?
Nach geltendem BtM-Recht ist das erlaubt.

Jetzt kommt das "Aber": In den Arzneimittellieferverträgen mit den Krankenkassen ist meist anderes vereinbart. Das bedeutet, dass Sie nach geltendem BtM-Recht das Datum ergänzen dürfen, Sie jedoch je nach Krankenkasse eventuell eine Retaxation befürchten müssen.

Beste Grüße
Maike Noah