Hallo. 1) Ja 2) Ja 3) Nein! Hilfsmittel dürfen nicht zusammen mit Arznei- und Verbandmitteln auf einem Rezept verordnet werden („Mischverordnungen“ sind nicht erstattungsfähig). Ein gute Hilfe bietet die Arbeitshilfe 16 des DAP. Viele Grüße,