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Thema: Hydrocortison 2%

  1. #1
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    Hydrocortison 2%

    Liebes Forum,

    wir haben fogende Rezeptur für eine Kind (10Jahre) vorliegen:

    Triclosan 2%
    Hydrocortison 2%
    Pasta zinci 10%
    Ung. Leniens ad 100,0g

    Der verordnende Arzt besteht auf dieser Hydrocortison-Dosierung.
    Meiner Ansicht nach ist diese Dosierung aber deutlich zu hoch (Standard ist 1%).

    Kann ich diese Rezeptur einfach abgeben?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Susanne Ulmer
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    Guten Morgen Herr Bellmann,

    ja es ist immer schwierig zu beurteilen, wenn der Arzt abweichende Konzentration möchte, und ich kann Ihnen hier keine konkrete Aussage geben.

    Ich würde mir vom Arzt erklären lassen warum er diese deutlich erhöhte Konzentration möchte und fragen ob er Daten zu dieser Konzentration bei Kindern vorliegen hat, die er zu Verfügung stellen kann.
    Wenn ich dann plausible Erklärungen bekomme, würde ich die Rezeptur herstellen. Wenn ich mich dagegen entscheide, würde ich meine Bedenken den Eltern des Kindes auch genau erklären.

    Es ist letztlich Ihre eigene fachliche Entscheidung ob Sie diese Rezeptur herstellen möchten oder nicht. Wenn Sie sich entscheiden die Rezeptur so herzustellen, sollten Sie sich vom Arzt schriftlich bestätigen lassen, dass er diese Konzentration so wünscht und heften dies an Ihre Plausibilität. Auch auf dem Rezept sollte der Arzt die abweichende Menge durch ein Ausrufezeichen bei der Menge kennzeichnen.
    Vorlagen für die Dokumentation mit dem Arzt finden Sie im DAC/NRF: http://dacnrf.pharmazeutische-zeitun...dex.php?id=340

    Bezüglich der Rezepturzusammensetzung wäre ein Austausch des Hydrocortisons gegen das stabilere Hydrocortisonacetat sinnvoll. Den Tausch müssten Sie natürlich auch mit dem Arzt abklären.

    Beste Grüße
    Susanne Funke
    Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
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  3. #3
    Premium-User
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    Guten Morgen Frau Funke,

    leider besteht der Arzt ohne weiter Begründungen auf dieser Rezeptur, da eine bestimmte Apotheke immer alles so herstellt, wie er das wünscht....,
    somit werde ich die Rezeptur in dieser Form ablehnen und den Eltern das Problem der Überdosierung schildern.
    Herzlichen Dank aber für Ihre schnelle Antwort. Sie haben mich jedenfalls in meiner Sichtweise bestätigt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Rainer Bellmann

  4. #4
    Auch, wenn ich jetzt sehr spät dran bin, mit meiner Antwort, weil ich Problem erst gerade gelesen habe, dennoch ein Kommentar von mir. So, wie Sie es entschieden haben, ist es genau richtig, Herr Bellmann.

    Solange der Apotheker Bedenken hat und diese nicht ausgeräumt sind, darf der Apotheker das AM gem. § 7 ApBetrO nicht herstellen.

    Immer wieder hört man in der Praxis, dass sich Apotheker oder Apothekenpersonal vom Arzt regelrecht weich haben klopfen lassen.
    Die Apotheker/-innen sind nicht die braven Erfüllungsgehilfen der Ärzteschaft!!!

    Beste Grüße

    H.-U. Thielmann

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