Sorry, eine weitere Frage habe ich übersehen...
Richtig –*Herstellung ist auch gar nicht das Problemwenn eine Standardzulassung für ein AM besteht, kann jeder Pharmazeutische Unternehmer dieses Herstellen ohne eine Zulassung zu beantragen?–*für das Inverkehrbringen muss er jedoch die Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde nach § 67 Abs. 5 AMG beachten.
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