Sorry, eine weitere Frage habe ich übersehen...

wenn eine Standardzulassung für ein AM besteht, kann jeder Pharmazeutische Unternehmer dieses Herstellen ohne eine Zulassung zu beantragen?
Richtig –*Herstellung ist auch gar nicht das Problem –*für das Inverkehrbringen muss er jedoch die Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde nach § 67 Abs. 5 AMG beachten.